Teilungserklärung / Aufteilungserklärung

Teilungserklärung erstellen und prüfen

Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage für die Aufteilung eines Grundstücks, eines Gebäudes in einzelne Eigentumseinheiten. Sie ist notwendig, um Eigentumswohnungen im Grundbuch einzutragen – sei es bei einem Neubau oder bei der Umwandlung bestehender Gebäude.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung, Prüfung und Anpassung von Teilungserklärungen – individuell, verständlich und rechtssicher.

 

 

Was ist eine Teilungserklärung?

Die Teilungserklärung gemäß § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist ein notarielles Dokument, das regelt, wie ein Grundstück in Miteigentumsanteile und Sondereigentum aufgeteilt wird. Sie wird beim Grundbuchamt eingereicht und bildet die Grundlage für die Eintragung der einzelnen Einheiten.

Eine vollständige Teilungserklärung besteht in der Regel aus:

  • dem Aufteilungsplan
  • der Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • einer Gemeinschaftsordnung (optional, aber empfehlenswert)

 

 

Der Aufteilungsplan oder auch Teilungsplan

Der Aufteilungsplan besteht aus Bauzeichnungen welche die Aufteilung des Gebäudes inkl. Lage und Größe eindeutig darstellen. 

Räumliche Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum gehen daraus hervor.

Der Aufteilungsplan unterliegt zeichnerischen Anforderungen die von Baubehörde zu Baubehörde variieren.

Er ist die Grundlage aller weiteren Festlegungen und ist in dessen Darstellung eindeutig.

Die voneinander abzugrenzenden und aufzuteilenden Teile oder Flächen werden durch eine identische Nummer gekennzeichnet.

Für die Teilungserklärung werden folgende Zeichnungen benötigt:

  • Grundrisszeichnungen aller Geschosse (einschließlich Keller, Tiefgarage, Dachboden und Spitzboden, begehbare und nicht begehbare Bereiche) mit Vermassung
  • Schnittzeichnung mit Vermassung
  • Ansichtszeichnungen (auch nur teilweise sichtbare Giebelflächen)

 

 

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung beruht auf dem Aufteilungsplan und wird ausgestellt und bestätigt von der Baubehörde. 

Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dann eine der Voraussetzungen um eine Eintragung in das Grundbuch zu erreichen.

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung sind folgende Unterlagen zwingend nötig:

  • Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt    
  • Aktueller Lageplan (1:200) mit Eintragung der Gebäude
  • Aufteilungspläne im Maßstab 1:100

 

Architektur- und Ingenieurbüro Friedenberger

Benjamin Friedenberger

Dipl.-Ing der Architektur

Architekt

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