Der Aufteilungsplan besteht aus Bauzeichnungen welche die Aufteilung des Gebäudes inkl. Lage und Größe eindeutig darstellen.
Räumliche Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum gehen daraus hervor.
Der Aufteilungsplan unterliegt zeichnerischen Anforderungen die von Baubehörde zu Baubehörde variieren.
Er ist die Grundlage aller weiteren Festlegungen und ist in dessen Darstellung eindeutig.
Die voneinander abzugrenzenden und aufzuteilenden Teile oder Flächen werden durch eine identische Nummer gekennzeichnet.
Für die Teilungserklärung werden folgende Zeichnungen benötigt:
Grundrisszeichnungen aller Geschosse (einschließlich Keller, Tiefgarage, Dachboden und Spitzboden, begehbare und nicht begehbare Bereiche) mit Vermassung
Schnittzeichnung mit Vermassung
Ansichtszeichnungen (auch nur teilweise sichtbare Giebelflächen)
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung beruht auf dem Aufteilungsplan und wird ausgestellt und bestätigt von der Baubehörde.
Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung ist dann eine der Voraussetzungen um eine Eintragung in das Grundbuch zu erreichen.
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung sind folgende Unterlagen zwingend nötig:
Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
Aktueller Grundbuchauszug vom Grundbuchamt
Aktueller Lageplan (1:200) mit Eintragung der Gebäude
Aufteilungspläne im Maßstab 1:100
|
|
|